Alexander Friedhoff

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht

Inkasso / Mahnverfahren

Ablauf des Mahnverfahrens/Inkasso

1: Aussergerichtliches Mahnschreiben
2: Erwirkung eines Mahnbescheids
3: Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides
4: Durchführung der Zwangsvollstreckung.

Schritt 1: Aussergerichtliches Mahnschreiben

 

Nach Übergabe der erforderlichen Informationen versende ich ein aussergerichtliches, anwaltliches Mahnschreiben, worin ich den Schuldner ein letztes Mal zur Zahlung auffordere. Erfahrungsgemäss führt dies bei einigen Schuldnern schon zum Erfolg.

Es ergeben sich drei mögliche Konsequenzen:

1. Der Schuldner zahlt Ihre Forderung (alles oder in Raten). Das Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen und für Sie kostenlos, da der Schuldner auch meine Kosten zu tragen hat.

2. Der Schuldner wehrt sich gegen den Anspruch mit oder ohne anwaltliche Unterstützung: Ich prüfe den Sachverhalt, verhandele mit dem Gegner und berate Sie über das weitere Vorgehen.

3. Der Schuldner reagiert nicht: Es werden Maßnamen zur Ermittlung der Bonität Ihres Schuldners unternommen, wie etwa die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts und des Registerportals. Liegt kein Eintrag vor und bestehen auch keine sonstigen Hindernisse, die auf eine Zahlungsunfähigkeit hindeuten, beantrage ich für Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (siehe Schritt 2).

Sind Einträge vorhanden oder liegen andere Gründe vor, die ein weiteres Vorgehen gegen den Schuldner wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen lassen, stelle ich nach Rücksprache mit Ihnen meine Tätigkeit ein. In diesem Fall kommen sie für die bei mir entstanden Kosten auf.

 

Schritt 2: Gerichtlicher Mahnbescheid

 

Beim zuständigen Amtsgericht beantrage einen Mahnbescheid. Die damit verbundenen Mahnbescheidskosten haben Sie zu verauslagen.

Nachdem der Mahnbescheid dem Schuldner vom Gericht zugestellt worden ist, ergeben sich wiederum drei mögliche Konsequenzen:

1. Der Schuldner zahlt Ihre Forderung: Das Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen und für Sie kostenlos, da der Schuldner auch meine Kosten zu tragen hat. Von Ihnen verauslagte Kosten erhalten Sie – neben der beigetriebenen Forderung – vollständig erstattet.

2. Der Schuldner erhebt Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Es muss entschieden werden, ob ich Ihre Ansprüche im Wege der Klage geltend machen soll.

3. Der Schuldner reagiert nicht. Ich beantrage einen Vollstreckungsbescheid (Schritt 3) gegen Ihren Schuldner.

Erfahrungsgemäß zahlt zu diesem Zeitpunkt ein weiterer Teil der Schuldner.

 

Schritt 3: Vollstreckungsbescheid

Der Vollstreckungsbescheid (sog. Titel) eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Forderung 30 Jahre lang zu vollstrecken; er steht einem Gerichtsurteil gleich. Auf der Grundlage dieses Bescheides können Sie Ihre Forderung also 30 Jahre lang zwangsweise durchsetzen. Es kann beispielsweise ein Gerichtsvollzieher beauftragt oder das Arbeitseinkommen/Konto Ihres Schuldners gepfändet werden.

Nachdem der Vollstreckungsbescheid dem Schuldner zugestellt worden ist, ergeben sich drei mögliche Konsequenzen:

1. Der Schuldner zahlt Ihre Forderung: Das Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen und für Sie kostenlos, da der Schuldner auch meine Kosten zu tragen hat.

2. Der Schuldner legt Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein: Es muss – ähnlich wie bei Schritt 2 – entschieden werden, ob ich Ihre Ansprüche im Wege der Klage geltend machen oder das Verfahren einstellen soll.

3. Der Schuldner reagiert nicht. Ich gehe zwangsweise gegen Ihren Schuldner vor (Schritt 4).

Schritt 4: Zwangsvollstreckungsverfahren

Auf Grundlage des Vollstreckungsbescheids (sog. Titel) führe ich die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner durch. Es können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden wie z.B.

–  Kontopfändung
–  Pfändung des Arbeitseinkommens
–  Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
–  Abgabe des Vermögensverzeichnisses/einer eidesstattlichen Versicherung
–  Eintragung einer Zwangshypothek

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner