Alexander Friedhoff

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht

Mobbing

Mobbing lässt sich verstehen als Sammelbegriff für Verhaltensweisen, die fortgesetzt sind, aufeinander aufbauen oder ineinander übergreifen und die Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung eines Beschäftigten bezwecken und von Vorgesetzten bzw. Kollegen ausgeübt werden (vgl. Bochmann, ZBR 2003, 257). Bei der gerichtlichen Würdigung von Mobbingvorwürfen gewinnen Indizien eine Bedeutung, weil sich direkte Nachweise zumeist nicht führen lassen (vgl. Bochmann, a.a.O., 264 f.).

Im Einzelfall können danach Ansprüche bestehen, der Nachweis ist allerdings äußerst schwierig.

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