Alexander Friedhoff

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht

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Kosten

Die Beauftragung eines Fachanwaltes kostet Sie genauso viel, wie die eines Anwaltes ohne Zusatzqualifikation.

Sind Sie rechtsschutzversichert, kommen mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung keine Kosten auf Sie zu.

Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, und gewinnen Sie in vollem Umfang, trägt der Gegner Ihre Anwaltskosten sowie etwaige Gerichtskosten.
Sollten Sie im Rechtsstreit unterliegen, tragen Sie die Anwaltshonorare beider Parteien sowie die Gerichtsgebühren.

Die Höhe der Anwaltskosten bemisst sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Wenn Sie genau wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen, fragen Sie einfach unverbindlich an.

Nach RVG betragen die Kosten für eine Erstberatung zwischen 25 und 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Die Erstberatung dient dazu, vorab die Aussichten Ihres Anliegens zu überprüfen. Durch die Erstberatung verpflichten Sie sich nicht, einen Anwalt zu beauftragen. Vielmehr dient sie dazu, dass Sie nicht aus Unsicherheit oder Unkenntnis Fristen oder Termine versäumen und Ansprüche verlieren. Sollten Sie im Gespräch mit dem Anwalt zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihre Angelegenheit ohne anwaltlichen Beistand regeln können oder ein weiteres Vorgehen aussichtslos erscheint, fallen über die Beratungsgebühr hinaus keine weiteren Kosten an. Im Falle der Beauftragung mit der weiteren Vertretung, wird die Beratungsgebühr auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet und bei Erfolg vom Gegner getragen und Ihnen zurückerstattet.

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