Häufig kommt es bei Unfällen im Straßenverkehr vor, dass der Unfallgegner verletzt wird. Oft ist es „nur“ eine HWS-Distorsion, auch Schleudertrauma genannt, die teilweise dem Zweck dient, von der Versicherung ein Schmerzensgeld zu erhalten.
Bitterer Beigeschmack für den Unfallverursacher ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Es droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch noch die Eintragung von 5 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Aus diesem Grunde ist die anwaltliche Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wichtig. Ich beantrage in solchen Fällen Akteneinsicht, um so die Angaben des Geschädigten gegenüber der Polizei ebenso zu überprüfen, wie die Frage, ob Strafantrag durch den Verletzten gestellt wurde oder das besondere öffentliche Interesse seitens der Staatsanwaltschaft/Amtsanwaltschaft bejaht wurde und es deshalb auch zu einem gerichtlichen Verfahren mit den oben genannten Konsequenzen kommt.
Häufig gelingt es, durch geschickte Argumentation die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, so dass der Unfall mit Personenschaden dann nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.