Schulwechsel bei Zuzug, Umzug, Problemen mit der bisherigen Schule oder Pflicht zum Wechsel der Schule
Schulwechsel sind unangenehm, weil die bisher besuchte Schule nicht mehr besucht werden darf oder der Besuch aus eigenen Motiven nicht mehr gewünscht wird. Häufige Gründe sind der Wechsel des Wohnortes durch Umzug nach Berlin oder innerhalb Berlins und Probleme mit der bisherigen Schule, z.B. aufgrund Mobbings oder wegen Schulverweis oder Nichtbestehens der Probezeit.
Schulwechsel im Bereich der Grundschule
Zuzug eines Grundschülers nach Berlin aus einem anderen Staat oder einem anderen Bundesland
Der Zuzug nach Berlin zieht mit Begründung des neuen Wohnsitzes Schulpflicht nach sich. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Aufnahme an der zuständigen Grundschule des Einzugsbereiches, wobei der Anspruch seine Grenze in der vorhanden Kapazität findet. Wenn die Schule voll ist, muss nicht aufgenommen werden. In diesem Fall muss das zuständige Schulamt nach Anhörung der Eltern und Berücksichtigung etwaiger Wünsche einen Schulplatz an einer anderen Schule zuweisen.
Soll trotzdem die Einzugsbereichsschule besucht werden, kann dies bei Ablehnung angefochten werden.
Soll eine andere als die zuständige Schule besucht werden, muss die dortige Aufnahme beantragt werden. Ein Aufnahmeanspruch besteht, jedoch gilt auch hier, dass die Schulleitung die Aufnahmemöglichkeit (Kapazität) prüft und über den Antrag entscheidet.
Wechsel des Wohnortes innerhalb Berlins
Bei einem Wechsel innerhalb Berlins gilt dasselbe wie beim Zuzug von außerhalb Berlins, wobei auf Wunsch der Eltern die bisherige Grundschule natürlich weiter besucht werden darf.
Probleme mit der bisherigen Grundschule
Auch hier gilt, dass die Aufnahme an einer anderen als der zuständigen Grundschule beantragt werden kann, wobei die Schulleitung der gewünschten Schule bei der Entscheidung die besonderen Belange des Schülers und der Eltern berücksichtigen muss.
Schulwechsel im Bereich Integrierte Sekundarschule oder Gymnasium
Zuzug eines Oberschülers nach Berlin aus einem anderen Staat oder einem anderen Bundesland
Im Bereich der Oberschulen, d.h. ISS und Gymnasium besteht kein direkter Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule. Es gibt kein Einzugsbereiche, sodass nur verlangt werden kann, dass die Erfüllung der Schulpflicht an einer Schule der bisher von dem Schüler besuchten Schulart zu ermöglichen.
Nach dem Berliner Schulgesetz kann aber die Aufnahme an jeder Schule der bisher besuchten Schulart (ISS oder Gymnasium) beantragt werden, worüber die Schulleitung unter Berücksichtigung der Interessen des Schülers und der Eltern nachvollziehbar und sachgerecht entscheiden muss.
Wechsel des Wohnortes innerhalb Berlins
Hier gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass man ja schon einen Oberschulplatz in Berlin hat, so dass der Wechsel insgesamt auch abgelehnt werden kann, da an der bisherigen Schule die Schulbesuchspflicht erfüllt werden kann.
Probleme mit der bisherigen Oberschule
Hier gilt, dass die Aufnahme an einer anderen Oberschule beantragt werden kann, wobei die Schulleitung der gewünschten Schule bei der Entscheidung die besonderen Belange des Schülers und der Eltern berücksichtigen muss.
Natürlich ist auch in diesen Fällen ein Wechsel nicht möglich, wenn an der gewünschten Schule keine Kapazitäten frei sind.