Alexander Friedhoff

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht

Diskriminierung / AGG

Häufigste Anwendungsbereiche des AGG im Beamtenrecht sind Probleme bei der Besoldung und beim Urlaub wegen Altersdiskriminierung und bei der Verbeamtung, d.h.  bei den Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit oder bei der Beförderung, d.h. beim beruflichen Aufstieg wegen der Benachteiligung im Auswahlverfahren. Ferner geht es um Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen.

Die Rechtsschutzmöglichkeiten zielen auf Beseitigung der Diskriminierung oder finanzielle Entschädigung.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Für Beamte, Richter, und Beschäftigte des Bundes und der Länder findet es im Dienstrecht entsprechende Anwendung (§ 24).

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